AGB

Plattform: www.bruenisholz.ch

Stand: 9. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Touring Garage Brünisholz (nachfolgend "Garage") und ihren Kunden. Dies umfasst den Verkauf von Fahrzeugen (Neu- und Occasionswagen), den Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen sowie sämtliche Werkstatt-, Reparatur- und Serviceleistungen.

Mit der Auftragserteilung (mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über die Webseite) anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB.

2. Vertragsabschluss & Kostenvoranschläge

  • Fahrzeugverkauf: Beim Kauf eines Fahrzeugs kommt der Vertrag erst mit der Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags zustande.

  • Werkstattaufträge: Werkstatt- und Serviceaufträge können mündlich (auch telefonisch), schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Sie gelten als angenommen, sobald die Garage mit der Ausführung beginnt oder den Auftrag bestätigt.

  • Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge in der Werkstatt sind Richtpreise. Überschreitungen von bis zu 10 % sind ohne Rücksprache mit dem Kunden zulässig. Zeichnet sich eine grössere Überschreitung ab, wird die Garage die Einwilligung des Kunden einholen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird, sofern anwendbar, separat ausgewiesen.

  • Fahrzeugkauf: Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, vor oder spätestens bei der Fahrzeugübergabe rein netto zu bezahlen.

  • Bei Zahlungsverzug behält sich die Garage vor, Mahngebühren und Verzugszinsen nach gesetzlichem Ansatz zu verrechnen.

4. Übergabe, Nutzen und Gefahr

  • Mit der Übergabe des Fahrzeugs oder der Ware an den Kunden gehen Nutzen und Gefahr (inklusive Haftung für Schäden) auf den Kunden über (Art. 185 OR).

  • Verzögert sich die Abholung durch den Kunden nach Fertigstellungs- oder Bereitstellungsanzeige, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Die Garage ist berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr des Kunden im Freien abzustellen oder Standgebühren zu verrechnen.

5. Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht

  • Alle verkauften Waren, Zubehörteile und Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Touring Garage Brünisholz. Die Garage ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register einzutragen.

  • Für alle offenen Forderungen aus Werkstattaufträgen steht der Garage an den in ihrem Besitz befindlichen Fahrzeugen des Kunden ein gesetzliches Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) zu.

6. Gewährleistung und Garantie

  • Werkstattleistungen: Die Garage gewährt auf ausgeführte Reparaturarbeiten und eingebaute Original-Ersatzteile die gesetzliche Gewährleistung. Mängel müssen der Garage unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Arbeit.

  • Occasionsfahrzeuge (Gebrauchtwagen): Die gesetzliche Sachgewährleistung (Wandelung und Minderung) wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen (Art. 199 OR) komplett wegbedungen.

    • Wird im Kaufvertrag eine separate Garantie (z.B. Quality1, NSA oder eine Hausgarantie) vereinbart, gelten ausschliesslich deren Bestimmungen.

    • Fahrzeuge, die mit dem Vermerk „Ab Platz“ verkauft werden, werden in dem Zustand übergeben, in dem sie sich befinden. Jegliche Garantie und Gewährleistung ist hierbei ausgeschlossen.

7. Haftungsbeschränkung

Die Garage haftet nur für Schäden, die durch absichtliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung ihrerseits verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden (wie z. B. Mietwagenkosten, Erwerbsausfall) oder Schäden aus der Nutzung von Ersatzwagen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Angeboten und Verträgen richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung der Touring Garage Brünisholz, einsehbar auf unserer Webseite.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Auf alle Verträge und Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Garage (Escholzmatt-Marbach / zuständiges Regionalgericht im Kanton Luzern). Die Garage behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an dessen Wohnsitz zu belangen.